S. R. HERMANN · Hermann Books

Belege

Quellen und weiterführende Literatur

Diese Seite trennt, was sich belegen lässt, von dem, was sich nicht belegen lässt — und nennt für das Erste die Quelle.

Die Bücher von S. R. Hermann sind argumentative Sachbücher, keine wissenschaftlichen Werke. Der größte Teil ihrer Aussagen ist Argumentation: Gedankengänge, die sich selbst tragen und nicht belegt, sondern nachvollzogen werden. Für sie gibt es keine Quellen, weil es keine geben kann — sie stehen und fallen mit ihrer inneren Schlüssigkeit.

An einigen Stellen aber treffen die Bücher Aussagen über die Welt, die sich auf empirische Forschung oder auf geltendes Recht stützen. Diese Aussagen sind überprüfbar, und für sie gehört ein Beleg genannt.

Drei Arten von Aussagen

Jede Aussage auf dieser Website gehört genau einer dieser drei Kategorien an. Die Unterscheidung ist keine Formalie: Sie bestimmt, ob ein Beleg überhaupt möglich ist.

Argument
Eine Überlegung aus den Büchern. Sie wird nicht belegt, sondern begründet. Wer ihr nicht folgt, widerlegt sie nicht mit einer Quelle, sondern mit einem besseren Argument. Das ist der weitaus größte Teil.
Empirische Aussage
Eine Behauptung über die Welt, die messbar ist — etwa über den Zusammenhang von Geld und Wohlbefinden. Sie ist belegpflichtig. Siehe unten
Rechtliche Angabe
Eine Aussage über geltendes Recht oder Steuerrecht. Sie ist belegpflichtig und zeitabhängig: Sie braucht neben der Quelle ein Datum. Siehe unten

Die Belegregel

Jede externe Quelle auf dieser Website wird mit sechs Angaben geführt. Fehlt eine davon, wird die Quelle nicht aufgenommen — und die Aussage, die sie tragen sollte, steht nicht auf der Seite.

  1. Titel

    Die Bezeichnung der Quelle, so wie sie dort selbst lautet.

  2. Urheber

    Person oder Institution, die sie herausgibt.

  3. Datum

    Stand oder Fassung der Quelle.

  4. URL

    Der direkte Nachweis, nachprüfbar.

  5. Thema

    Wofür sie auf dieser Website steht.

  6. Prüfzeitpunkt

    Wann sie zuletzt tatsächlich aufgerufen wurde.

Rechtliche Primärquellen

Wo die Bücher steuerliche oder rechtliche Fragen berühren, ist die maßgebliche Quelle das Gesetz selbst. Die folgenden Fundstellen sind die Primärquellen zu den Themen, die auf dieser Website vorkommen. Sie sind bewusst als Verweis aufgeführt und nicht als nacherzählte Zahl: Ein Gesetzestext bleibt aktuell, eine abgeschriebene Zahl nicht.

Alle Fundstellen zuletzt geprüft am 17. August 2026. Herausgeber jeweils Bundesministerium der Justiz, laufende Fassung.
Fundstelle Amtliche Überschrift Thema auf dieser Website
§ 23 EStG Private Veräußerungsgeschäfte Kryptowährungen — Haltefrist, Tausch, Freigrenze
§ 20 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen Aktien und Zinsen
§ 32d EStG Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen Abgeltungsteuer, Günstigerprüfung
§ 3 Nr. 39 EStG Steuerfreie Einnahmen — Vermögensbeteiligungen Mitarbeiter- und Belegschaftsaktien
§ 19a EStG Sondervorschrift für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen Aufgeschobene Besteuerung bei Beteiligungen
ErbStG Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Erbschaft, Schenkung, Nachfolge
§ 6 AStG Besteuerung des Vermögenszuwachses (Außensteuergesetz) Wegzug — Wegzugsbesteuerung

Warum hier keine Zahlen stehen. Freibeträge, Steuersätze, Fristen und Freigrenzen ändern sich, und zwar schneller als eine Website gepflegt wird. Eine abgeschriebene Zahl ist ab dem Tag ihrer Änderung falsch, ohne dass man es ihr ansieht. Deshalb verweist diese Seite auf den Gesetzestext, statt ihn nachzuerzählen.

Keine individuelle Beratung. S. R. Hermann ist ausdrücklich kein Steuerberater, kein Rechtsanwalt und kein Anlageberater. Ein Gesetzestext ersetzt keine Beratung: Er sagt nicht, wie er auf einen konkreten Fall anzuwenden ist. Dafür führt an fachlichem Rat kein Weg vorbei.

Empirische Aussagen

An vier Stellen stützen sich die Bücher auf empirische Forschung. Sie sind hier nach der Behauptung geordnet und nicht nach Autoren, damit nachvollziehbar bleibt, worauf sich eine bestimmte Aussage stützt.

Stand der Einzelnachweise. Die vier Punkte benennen die Forschungsstränge, auf denen die empirischen Aussagen beruhen. Die namentlichen Primärquellen mit vollständigen bibliografischen Angaben werden mit dem Erscheinen der Bücher ergänzt und vorher fachlich geprüft. Bis dahin wird hier keine Studie namentlich genannt — eine ungeprüft zugeschriebene Quelle wäre schlechter als keine.

Die Forschung zu mehreren dieser Fragen ist lebendig und teils umstritten. Die Bücher geben den Stand wieder, wie er sich zum Zeitpunkt der Manuskripterstellung darstellte.

Überlieferte Wendungen

An mehreren Stellen greifen die Bücher auf bekannte Formulierungen zurück. Sie sind dort bewusst paraphrasiert und nicht wörtlich zitiert. Drei davon tragen Gewicht genug, um ihre Herkunft offenzulegen:

Die drei Generationen
Die erste Generation baut ein Vermögen auf, die zweite bewahrt es, die dritte verliert es. Ein kulturübergreifendes Sprichwort, im deutschen Sprachraum literarisch vor allem mit Thomas Manns Roman über den Niedergang einer Kaufmannsfamilie verbunden; im englischen und in weiteren Sprachräumen existieren Wendungen gleichen Inhalts. Die sprichwörtliche Verbreitung sagt nichts über statistische Genauigkeit — auf eine harte Zahl verzichten die Bücher bewusst.
Die Formel für das Erbe
Man solle den Kindern so viel geben, dass sie alles tun können, aber nicht so viel, dass sie nichts tun müssen. Eine bekannte, einem prominenten Investor zugeschriebene Formulierung, im Buch als verbreiteter Leitsatz eingeführt und paraphrasiert. Die genaue Herkunft ist vor der Veröffentlichung zu prüfen und auszuweisen. Kinder und Erben
Die zehn Prozent
Die Richtschnur, einen Zehnten abzugeben, ist eine alte, in vielen Kulturen und religiösen Traditionen verankerte Konvention. Die Bücher behandeln sie ausdrücklich nicht als Gebot, sondern als nützliche Konvention. Zur 10-Prozent-Frage

Warum die Fallgeschichten keine Quellen sind

Die Menschen, die durch die Bücher führen, sind nicht erfunden — sie gehen auf reale Gespräche zurück. Trotzdem sind sie keine Quellen und tragen keine Belege, und zwar aus einem anderen Grund: Jede Figur ist aus mehreren Gesprächen verdichtet und danach so verändert, dass sie keinen einzelnen Menschen mehr abbildet. Damit lässt sich aus ihr nichts nachweisen — weder über die eine Person, aus deren Erfahrung ein Zug stammt, noch über die Häufigkeit eines Verlaufs.

Wo aus dem Leben einer Figur erzählt wird, ist das als Illustration zu lesen, nicht als Fallbericht.

Diese Trennung ist der Grund, warum die Fälle hier gesondert erwähnt werden: Ein erzählter Fall wirkt wie ein Beleg, ohne einer zu sein. Er ist ein Argument in Erzählform — und gehört damit in die erste der drei Kategorien.

Mehr zu den Fallgeschichten →

Pflege dieser Seite

Rechtliche Fundstellen werden mindestens einmal jährlich sowie bei jeder bekannten Rechtsänderung erneut aufgerufen; das Prüfdatum in der Tabelle nennt den letzten tatsächlichen Aufruf. Empirische Einzelnachweise kommen mit dem Erscheinen der Bücher hinzu. Weiterführende Literatur wird ergänzt, sobald sie mit allen sechs Angaben geführt werden kann.

Diese Seite zuletzt geprüft am 17. August 2026.